Nur ein Bruchteil der privat zugelassenen Neuwagen wird heute noch gekauft. Nutzen statt besitzen ist die Idee, die hinter Leasing-Verträgen oder Auto-Abonnements steckt. Leasing-Schnäppchen mit negativen Zinsen machen solche Modelle oft attraktiver als eine Kreditfinanzierung. Aber was darf ich eigentlich machen mit einem Auto, das mir nicht gehört? In Corona-Zeiten steigt die Beliebtheit von Urlaubsfahrten mit dem eigenen Pkw und ersetzt in vielen Familien die Flugreise. Aber darf ich mit dem Leasing-Fahrzeug überhaupt ins Ausland? Nur in die EU? Was ist mit der Schweiz oder der Türkei?
Die gute Nachricht: normale Urlaubsfahrten fast immer problemlos
Sicherheitshalber werfen Sie vor der Planung Ihrer Ferien einen Blick ins Kleingedruckte des Leasingvertrags. Zumindest innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – das sind die EU-Staaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie in der Schweiz, die zur Europäischen Freihandelszone EFTA gehört, dürfte es keinerlei Einschränkungen geben. Sie können das Fahrzeug so nutzen, wie Sie es auch mit einem eigenen Auto tun würden, also zum Beispiel auf Fähren mitnehmen oder unbefestigte Straßen befahren. Anders kann es bei weniger typischen Reisezielen sein, etwa den Balkanstaaten oder bei einer Fahrt in den asiatischen Teil der Türkei. Unter Umständen benötigen Sie dazu die Zustimmung des Leasinggebers. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Leasingbank in Verbindung. Lassen Sie sich die Zustimmung möglichst schriftlich geben. Aufpassen muss man auch bei längeren Aufenthalten im Ausland oder einem Zweitwohnsitz dort. Dann werden eventuell Steuern und Zölle fällig, sogar innerhalb der EU.
Haftpflichtversicherung muss stimmen
Auch wenn Sie vieles dürfen, bergen Auslandsfahrten eine höheres Schadenpotenzial – unbekannte Örtlichkeiten, andere Regeln und Sitten im Straßenverkehr, ungewohnte Straßenverhältnisse erhöhen das Risiko. Ihre Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch im Ausland. In der EU gibt es das Kennzeichenabkommen. Danach wird allein aufgrund des amtlichen Kennzeichens die Haftpflichtdeckung wechselseitig anerkannt. Allerdings kann das Mitführen einer Grünen Karte (sie heißt eigentlich Internationale Versicherungskarte – IVK – und wird mittlerweile auf weißem Papier gedruckt) empfehlenswert sein. Vor allem in Italien ist es üblich, dass sie bei Unfällen und Polizeikontrollen verlangt wird. Die Liste der Länder, in denen die IVK gilt, ist lang. Es gibt wenige generelle Ausschlüsse, die für Urlaubsreisende kaum von Bedeutung sein werden. Allerdings können die Versicherer Länder aus der Liste streichen. In diesen Fällen muss beim Grenzübertritt eine regional gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
GAP-Deckung in der Kaskoversicherung empfehlenswert
Für Leasingfahrzeuge besteht in aller Regel eine Vollkaskoversicherung – einmal, weil der Leasinggeber das verlangt, zum anderen aber auch, weil sich der Leasingnehmer vor Forderungen schützen sollte. Die Kaskoversicherung gilt üblicherweise in Europa im geografischen Sinn, also zum Beispiel nicht in Nordafrika und in der Türkei östlich des Bosporus. Leasingfahrzeuge sollten zusätzlich mit einer GAP-Deckung geschützt werden. Die Abkürzung steht für Guaranteed Asset Protection, kann aber auch wie das englische Wort für Lücke (gap) gelesen werden. Eine GAP-Deckung zahlt bei Totalschaden oder Abhandenkommen des Fahrzeugs den Unterschied zwischen dem (niedrigeren) Zeitwert des Fahrzeugs, der in der gewöhnlichen Kaskoversicherung versichert ist, und dem (höheren) Restwert laut Leasingvertrag, den der Leasingnehmer der Bank schuldet.
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